Ordnung

Steg-, Club- und Lagerraum-Ordnung

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Allgemeines

Das Betreten der Steganlage sowie der Club- und Lagerräume ist nur Mitgliedern und den von diesen eingeführten Gästen gestattet. Mit dem Betreten der Steganlage, der Club- oder Lagerräume erkennt jede Person die Ordnung als verbindlich an.

Dasjenige Mitglied, das Gäste und in Sonderheit auch Kinder einführt, ist verpflichtet, diese auf die Steg-, Club- und Lagerraum-Ordnung hinzuweisen und sie zur Beachtung der Ordnung anzuhalten. Das Betreten der Steganlage, der Club- oder Lagerräume einschließlich der Zuwege und Zugänge geschieht auf eigene Gefahr. Für selbst verschuldete Personen- oder Sachschäden hat der Yacht Club Novesia e.V. keinerlei Haftung. Hunde sind an der Leine zu führen.

 

Sicherheit

Nichtschwimmer und Kinder unter 10 Jahren haben eine Schwimmweste zu tragen! Kleinkinder bis 5 Jahren müssen auf dem Steg durch eine erwachsene Person begleitet werden.

Mit offenem Kohlegrill darf wegen der Brandgefahr nicht auf dem Steg gegrillt werden.

Kraftstoffe, Öle oder leicht entzündbare Stoffe dürfen in den Vereinsräumen (Club- und Lagerräumen) und auf dem Steg nicht gelagert werden. Andere Gegenstände dürfen auf der Steganlage nur kurzfristig abgestellt werden.

Bootseigner, insbesondere Liegeplatzinhaber, sind zu der Einhaltung gesetzlicher und versicherungsrechtlicher Vorschriften und für deren Beachtung verpflichtet.

Rauchen in Clubräumen und im Lagerraum sowie den Zugängen dazu ist verboten.

 

Stegnutzung

Mit Wasser und Strom ist sparsam umzugehen.

Elektrogeräte dürfen nur bis zu einem Anschlusswert von 800 Watt betrieben werden. Bei Abnahme größerer Strommengen ist zuvor die Zustimmung des Vorstandes einzuholen. Keinesfalls dürfen elektrische Heiz-, Kühl- oder Frostschutzgeräte dauerhaft benutzt werden. Stromabnahme darf nur in Anwesenheit des Bootseigners –Liegeplatzinhabers- erfolgen. Beim Verlassen des Bootes ist die Steckverbindung Schiff/Steg zu trennen.

Die Stromzufuhr zu den Steckdosen der Steganlage wird nachts abgeschaltet. Jeder Liegeplatzinhaber ist verpflichtet, sich darauf einzurichten.

Reparaturarbeiten, die über übliche Instandhaltungsmaßnahmen hinausgehen, dürfen am Steg nur ausgeführt werden, wenn eine vorherige Zustimmung des Vorstandes vorliegt. Dieser ist gehalten, für länger andauernde Reparaturmaßnahmen zusätzliche Strompauschalen einzufordern.

Ausbaumaßnahmen am Steg sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Mitglieder dürfen Mitteilungen im Aushangkasten nur mit Genehmigung des Vorstandes veröffentlichen.

Abfall und Müll sind im Hafencontainer zu entsorgen.

 

Liegeplätze

Jedes Mitglied des Yacht Club Novesia e.V. kann nur einen Liegeplatz belegen.

Die Zuweisung des Liegeplatzes erfolgt in Abstimmung mit dem Vorstand durch den Stegwart auf der Grundlage der Liegeplatzordnung.

Die maximale Schiffslänge darf bei Motorbooten nicht mehr als 8 Meter, bei Segelbooten nicht mehr als 11 Meter betragen. Das Gesamtgewicht des jeweiligen Bootes darf 6 Tonnen nicht überschreiten.

Es sollen nur höchstens drei Motorboote an der Steganlage liegen, damit der Charakter des Yacht Club Novesia e.V. als Segelclub erhalten bleibt.

Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Liegeplatz oder auf Beibehaltung eines bestimmten Liegeplatzes besteht nicht. Der Vorstand kann Änderungen der Liegeplatzbelegung vornehmen. Die Übertragung eines Liegeplatzes durch dessen Inhaber ist nicht gestattet.

Anfragen nach einem Liegeplatz sind schriftlich an den Vorstand unter Angabe aller Schiffsdaten zu richten. Erst nach Zustimmung durch den Vorstand darf das Boot an den Liegeplatz gelegt werden.

Bei Bootswechseln mit veränderten Abmessungen wird wie bei der Zuweisung eines Liegeplatzes verfahren.

Bei Abwesenheit des Bootes für länger als eine Woche ist der Stegwart zu benachrichtigen.

Jeder Bootseigner/Liegeplatzinhaber ist für seinen Liegeplatz, den Ausleger und den Hauptsteg verantwortlich. Reinigungsarbeiten am Holz der Steganlage dürfen nicht mit Hochdruckreinigungsgeräten erfolgen.

Vor dem Ansegeln sind die Winterplanen zu entfernen und die Boote aufzuriggen und in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen.

Jeder Liegeplatzinhaber ist gehalten, sein Boot stets in einem ansehnlichen Zustand zu halten, die Flaggenführung zu beachten und erkennbare Schäden sofort zu beseitigen.

 

Verstöße

Bei Verstößen gegen die Steg-, Club- und Lagerraum-Ordnung ist der Vorstand berechtigt, einen bereits zugewiesenen Liegeplatz zu entziehen.

 

Bootsnutzung

Clubboote dürfen nur nach Maßgabe der Benutzungsordnung für clubeigene Boote genutzt werden.

 

Clubräume und Lagerraum

Toiletten und Duschen sind nach Benutzung sauber zu verlassen. Verursachte Schäden sind unverzüglich zu beseitigen und –sollte dies nicht möglich sein- dem Vorstand zu melden.

Die Nutzung der Clubräume oder der Steganlage für persönliche/private Zwecke ist mit dem Vorstand abzustimmen.

Spinde sind mit einem Namensschild zu versehen und einem Zusatz, wo der Inhaber zu erreichen ist.

Jedes Mitglied darf nur einen Spind belegen. Die Zuweisung des Spinds erfolgt durch den Vorstand.

Außerhalb der Spinde darf nichts gelagert werden, Masten und Spiere sowie Winterplanen im Sommer sind ausgenommen, müssen aber mit dem Namen des Mitgliedes gekennzeichnet sein.

Der Yacht Club Novesia e.V. trägt für eingelagerte Gegenstände – gleichgültig welcher Art – keine Haftung.

Der Yacht Club Novesia e.V. behält sich vor, unrechtmäßig gelagerte Gegenstände zu entfernen und ggfls. zu entsorgen.

 

Sonstiges

Clubeigentum ist pfleglich zu behandeln. Jedes Mitglied ist verpflichtet, gegen Beschädigungen des Clubeigentums durch Dritte einzuschreiten.

Schuldhaft verursachte Beschädigungen von Clubeigentum sind zu ersetzen. Ein Schadensfall ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.

Das Inkrafttreten der Steg-, Club- und Lagerraum-Ordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 03.03.2007 ein.

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